Fluglotsenstreik: Welche Rechte haben Passagiere?
Die Rechte der Passagiere bei einem Streik sind eigentlich klar definiert - sie haben Anspruch auf eine Entschädigung. Dies ist allerdings bei einem Fluglotstenstreik anders.
Auf dem Weg in den Urlaub oder auch bei einem geschäftlichen Flug, müssen Passagiere immer damit rechnen, dass es zu Verzögerungen kommt. Besonders häufig handelt es sich hierbei dann um Flugverschiebungen oder Absagen, die auf fluguntauglichem Wetter basieren. Aber auch von einem Fluglotsenstreik wird immer häufiger berichtet. Bei höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, haben Passagiere keine Anrechte auf Schadensersatz. Bei einem Fluglotstenstreik ist es nicht anders.
Piloten und auch das Bordpersonal sind angestellt bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Treten diese Personen in einen Streik, so ist die Gesellschaft verpflichtet, den Passagieren eine Entschädigung zu geben. Ob es sich hierbei um einen Ersatzflug oder die Zahlung eines Geldbetrages handelt, liegt im Ermessen der Fluggesellschaft. Bei einem Fluglotstenstreik ist die Rechtslage jedoch eine andere.
Die Fluglotsen sind Teil des Flughafenpersonals. Bei einem Fluglotsenstreik hat die Airline daher keinen Einfluss. Dennoch haben Passagiere die Möglichkeit, ihre Fluggesellschaft zu kontaktieren. Dauert eine Wartezeit bei einem Fluglotsenstreik mehr als zwei Stunden, können die Passagiere von der Fluggesellschaft oder auch vom Reiseveranstalter eine Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken fordern. Bei einer Wartezeit von mehr als fünf Stunden besteht dann der Anspruch auf eine Erstattung des Preises. Den Fluggesellschaften muss dennoch ausreichend Zeit gelassen werden, um für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. In den meisten Urlaubs- u. Reisetipps wird empfohlen, auch bei Verspätungen, die bereits bekannt sind, rechtzeitig am Flughafen einzutreffen.